Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Ein Kind schaukelt an den Händen zweier Männer in der Luft. Mit der rechten Hand schiebt einer der Männer einen Kinderwagen. © dpa
Über den Plan der Großen Koalition, die Adoptionsrechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu erweitern, will der Bundestag am Donnerstag, 20. März 2014, in erster Lesung diskutieren. Der Debatte liegt ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/841) zugrunde, der die Einführung der sogenannten "Sukzessivadoption" für homosexuelle Paare vorsieht: Künftig sollen Lesben und Schwule ein Kind, das von ihrem Lebenspartner bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls adoptieren können. Diese Vorlage ist identisch mit einem von der Regierung verabschiedeten Gesetzentwurf zu diesem Thema. Die Grünen fordern in einem Gesetzentwurf (18/577), im Adoptionsrecht alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, auf Lebenspartnerschaften zu übertragen. Zudem haben sie einen Gesetzentwurf zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern erarbeitet (18/842). Die 45-minütige Debatte beginnt gegen 15.55 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Nach bisherigem Recht können Homosexuelle das leibliche Kind des Partners adoptieren, was als "Stiefkindadoption" bezeichnet wird. Verboten ist hingegen für solche Partnerschaften bislang die Sukzessivadoption, die nur heterosexuellen Ehepaaren erlaubt ist.
Im Februar 2013 hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Untersagung von Sukzessivadoptionen bei Lebenspartnern dem Grundgesetz widerspreche. Aus Karlsruher Sicht wird durch dieses Verbot das Recht auf Gleichbehandlung verletzt.
Nach dem Urteilt gilt dies einerseits für die betroffenen Kinder von Lebenspartnern, die gegenüber dem adoptierten Nachwuchs eines Ehegatten wie auch gegenüber leiblichen Kindern eines Lebenspartners benachteiligt seien. Andererseits werd