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Über die Aufnahme der Fleischbranche in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 8. Mai 2014, im Anschluss an die um 16.30 Uhr beginnende 45-minütige Debatte. Findet der zur namentlichen Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/910, 18/1283) eine Mehrheit, erhalten die Arbeitnehmer in der Fleischbranche ab 1. Juli 2014 den zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbarten Branchenmindestlohn von 7,75 Euro. Diese Regelung soll dann auch für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen gelten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/1359).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Dass mit der Fleischwirtschaft eine weitere Branche zum Arbeitnehmer-Entsendegesetzes dazugehören soll, begründet die Bundesregierung in ihrem Entwurf unter anderem mit den oft hohen körperlichen Belastungen. Es seien in dem Bereich zudem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland vorübergehend nach Deutschland entsandt werden.
Eine Folge davon sei gewesen, dass die Entgelte unter Druck geraten sind. Nicht zuletzt deshalb, da Tarifstrukturen bislang nur eingeschränkt vorhanden gewesen seien. So habe bis Ende 2013 kein regionaler oder bundesweiter Flächentarifvertrag existiert.
Mit dem Gesetz soll nun die Basis geschaffen werden, den Anfang 2014 zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossenen neuen Mindestlohnt