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Das Tarifpaket der Bundesregierung wird am Donnerstag, 5. Juni 2014, in erster Lesung im Bundestag beraten. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz (18/1558) sieht unter anderem vor, die Grundlagen für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ab dem Jahr 2015 zu schaffen. Tarifverträge mit niedrigeren Brutto-Stundenlöhnen sollen demnach aber bis Ende 2016 weiter gelten können, so dass der Mindestlohn uneingeschränkt erst ab Januar 2017 voll greifen kann.
Die Sitzung wird live ab 9 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Eine Mindestlohnkommission soll künftig jährlich über die Anpassung des Mindestlohns entscheiden, erstmals im Juni 2017. Ab 1. Januar 2018 soll dadurch die erste Anpassung des Mindestlohns erfolgen. Die Mindestlohnkommission soll aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern (je drei aus dem Arbeitnehmer- und drei aus dem Arbeitgeberlager), einem Vorsitzenden (oder einer Vorsitzenden) und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft bestehen.
Laut Entwurf plant die Bundesregierung außerdem, die Allgemeinverbindlichkeits-erklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Mit dieser können auf Antrag einer Tarifpartei bisher Tarifverträge auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgedehnt werden.
Voraussetzung ist laut Tarifvertragsgesetz jedoch bisher, dass mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsebereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer tarifgebunden beschäftigt sind. Dieses 50-Prozent-Quorum will die Bundesregierung nun abschaffen. Sie schreibt dazu zur Begründung: „Durch das starre 50-Prozent-Quorum wurde in Zeiten sinkender Tarifbindung die Nutzung des Instruments der Allgemeinverbindl