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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat umfangreiche Steueränderungen beschlossen. So sollen Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen wegfallen. Hörbücher sollen demnächst vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent profitieren. Bisher werden 19 Prozent Steuern fällig. Begrenzt wird zudem die steuerfreie Einfuhr von Zigaretten aus Kroatien. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529, 18/1776) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD: Die Linkfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Eine wichtige Änderung betrifft Lebensversicherungen. Nach einem Verkauf sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Die Bundesregierung begründet die Rechtsänderung damit, durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. Damit entfalle die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant seien. Allerdings änderten die Koalitionsfraktionen den Entwurf noch einmal ab, so dass keine Steuerpflicht bei Übertragungen im Zusammenhang mit Scheidungen oder Nachlässen entsteht. Insgesamt beschlossen die Koalitionsfraktionen 19 Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf.
Zu den zahlreichen Änderungen im Steuerrecht gehört eine Klarstellung, dass bei der Veräußerung von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht. Die Auffassung, dass in solchen Fällen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber „auf einem nicht zutreffenden Verständnis der geltenden Rechtslage“, heißt es in dem Entwurf. Daher erfolge jetzt eine Klarstellung. Änderungen erfolgen auch im Bereich von Fremdwährungsgeschäften, und Steuergestaltungsmodelle mit Hilfe eines Wegzugs ins Ausland werden unterbunden. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs entstandene Unklarheiten bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen werden beseitigt.
Änderungen gibt es außerdem bei der Erhebung von Mehrwertsteuer für Downloads von Unternehmen im Ausland. Künftig gilt als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen, Rundfunk und Fernsehleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Dort, wo der Download stattfinde, sei jetzt die Steuer fällig und nicht mehr im Sitzland des Unternehmens. erläuterte die SPD-Fraktion. Damit würden Steuerverlagerungen ins Ausland verhindert.
Wie die SPD-Fraktion lobte auch die CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf, der einige Entbürokratisierungsmaßnahmen beinhalte. Es gebe jetzt Rechtssicherheit bei Bauleistungen, und es würden Besteuerungslücken geschlossen. Die Linksfraktion lobte zwar die Entrümpelung des Steuerrechts, wandte sich aber gegen die Regelung für verkaufte Lebensversicherungen: „Solche Geschäfte gehören grundsätzlich verboten.“ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es als richtig, dass etwas gegen die Steuerhinterziehung unternommen werde. Aber die Mehrwertsteuerregelung für Hörbücher bezeichnete die Fraktion als nicht nachvollziehbar. So würde jetzt zwar für Hörbücher weniger Mehrwertsteuer verlangt, nicht jedoch für Hörspiele und für Hörbuch-Downloads.
Eine weitere Änderung betrifft Unterhaltszahlungen, deren steuerlicher Abzug seit vielen Jahren als verwaltungsaufwändig sowie fehler- und missbrauchsanfällig gilt. Künftig mü