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Berlin: (hib/PK) Das gut ausgebaute deutsche Gesundheitssystem leidet einer Studie zufolge zunehmend unter „Fehlverteilungen“ zwischen ländlichen und städtischen Regionen sowie hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung. Zudem bestehe im stationären Bereich ein Überangebot an Versorgungskapazitäten und ein „nennenswerter Anteil defizitärer Häuser“, die vor der Herausforderung stünden, ihre wirtschaftliche Existenz sicherzustellen, heißt im Gutachten 2014 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, das von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1940) vorgelegt worden ist.
Die Experten schlagen konkrete Initiativen vor, um gerade dem sich verschärfenden Ärztemangel im ländlichen Raum zu begegnen. So könnte ein „Landarztzuschlag“ für jene niedergelassenen Mediziner eingeführt werden, die in einer Gegend mit einem Versorgungsgrad von unter 90 Prozent für Hausärzte beziehungsweise von unter 75 Prozent für Fachärzte praktizieren. Der Vergütungszuschlag könnte für zehn Jahre in Höhe von 50 Prozent auf alle ärztlichen Grundleistungen (hausärztliche und allgemein fachärztliche Versorgung) sowie der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung garantiert werden. Die Zuschläge sollten automatisch wirksam werden und für die Versicherten kostenneutral sein, weil sie von jenen Medizinern mitfinanziert würden, die nicht in unterversorgten Gebieten arbeiten, heißt es in den Empfehlungen.
Ferner schlagen die Experten vor, in Gebieten mit einem Versorgungsgrad ab 200 Prozent den Aufkauf freiwerdender Arztsitze durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) im Gesetz verpflichtend zu machen („Muss-Regelung“). Die Gruppe der Psychotherapeuten sollte davon ausgenommen sein, bis geeignete Kriterien zur Bedarfsplanung vorlägen und die tatsächliche Versorgungslage besser erfasst werden könne. Unterhalb eines Schwellenwertes von 75 Prozent bei Hausärzten und ebenfalls 75 Prozent bei Fachärzten sollte der Auftrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung nicht mehr von den Kassenärztlichen Vereinigungen, „sondern ebenfalls von den Ländern wahrgenommen werden können“. Diese sollten dabei auf Ausschreibungen zurückgreifen.
Schließlich müsse der Stellenwert der Allgemeinmedizin praktisch wie auch an den Universitäten gestärkt werden. So seien verbesserte Arbeitsbedingungen nötig, wobei die Anstellung an einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) und familiengerechte Arbeitszeiten eine große Rolle spielten. An den medizinischen Fakultäten sollte in den Studienplänen die Allgemeinmedizin ausgebaut werden. Mögliche Veränderungen beim Auswahlverfahren sollten darauf abzielen, mehr Studenten aufzunehmen und zu fördern, die sich für eine Arbeit in ländlichen und unterversorgten Gebieten interessierten.
Die Experten gehen in ihrer Analyse auch auf das Thema Pflege ein und weisen darauf hin, dass die pflegerische Langzeitversorgung in Deutschland hinsichtlich von Qualität und Nachhaltigkeit „noch kein befriedigendes Niveau erreicht“ habe. Nötig seien der „Ausbau und eine Ausdifferenzierung der pflegerischen Versorgung“. Um den Fachkräftemangel zu beseitigen, müsse die Pflegeausbildung reformiert und ausgeweitet werden. Es sei überdies notwendig, die Attraktivität der Pflege zu steigern und „neue Karrieremöglichkeiten zu eröffnen“. Dazu gehöre die Einrichtung von Studiengängen mit Pflegeschwerpunkt und der Ausbau pflegewissenschaftlicher Standorte. Ferner müssten die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung besser werden. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen sei der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff „unverzüglich einzuführen“.
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