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In der Rubrik "Der Bundestag/Abgeordnete" finden Sie in alphabetischer Reihenfolge alle Abgeordneten der Wahlperiode. Die Liste umfasst auch verstorbene oder ausgeschiedene Abgeordnete. Eine Gesamtliste aller Abgeordneten finden Sie hier.
Dazu benutzen Sie die Wahlkreissuche. Geben Sie den Namen des Ortes oder die Nummer eines Wahlkreises ein und starten Sie die Suche. Sie erfahren dann, zu welchem Wahlkreis der Ort gehört, und welche Abgeordneten dort gewählt wurden. Alternativ dazu können Sie auch die Deutschlandkarte verwenden.
Informationen zu jedem Abgeordneten gibt es unter dem Navigationspunkt "Abgeordnete". Im Bereich "Biografien" finden Sie biografische und persönliche Informationen sowie Verlinkungen auf Social-Network-Aktivitäten und die Homepage des Abgeordneten.
E-Mail-Adressen und Links zu Social-Media-Profilen finden Sie auf den Biografien-Seiten der Abgeordneten. Eine gute Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bietet der persönliche Internet-Auftritt des Parlamentariers. Oder Sie rufen die Zentrale des Bundestages an und lassen Sie sich mit dem entsprechenden Abgeordnetenbüro verbinden, Tel.: +49 30 - 227 0.
Abgeordnete einer Partei können sich nur dann zu einer Fraktion zusammenschließen, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Parlamentarier ausmachen (Fünf-Prozent-Hürde). Sie bleiben fraktionslos, wenn die Partei diese gesetzlich festgelegte Grenze nicht erreicht. Abgeordnete können auch von ihrer Fraktion ausgeschlossen werden oder austreten. Behalten sie ihr Mandat und schließen sich nicht einer anderen Fraktion an, sind sie fraktionslos.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit 1. Januar 2012 monatlich 7.960 € und ab 1. Januar 2013 monatlich 8.252 €. Außerdem bekommt jeder Parlamentarier eine Kostenpauschale von derzeit 4.029 € monatlich zur Deckung von Reisekosten und anderen berufsbedingten Ausgaben. Damit kommt der Bundestag dem Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat nach. Das Amt des Parlamentariers muss finanziell so ausgestattet sein, dass es für alle Bürger – ob abhängig Beschäftigte, Selbstständige oder Freiberufler - offen steht.
Ein Abgeordneter hat keinen eigenen Dienstwagen. Der Bundestag betreibt am Sitz des Parlaments in Berlin einen Fahrdienst. Diesen können Abgeordnete für dienstliche Belange nutz