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Sportausschuss/- 05.03.2015
Berlin: (hib/JOJ) Die Bundesregierung hat bisher keine gerechte Lösung für den Umgang mit Dopingopfern aus der ehemaligen DDR gefunden. Das wurde am Mittwoch in der Sitzung des Sportausschusses deutlich. Eine Änderung des bestehenden Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahr 2002 käme als Lösung nicht infrage, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Ministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD).
Nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Innenministerium, Ole Schröder (CDU), handele es sich um etwa 2.000 Betroffene, denen in den 1970er und 1980er Jahren, teilweise ohne ihr Einverständnis oder ihr Wissen, leistungssteigernde und giftige Substanzen verabreicht wurden. Erst zwei Dopingopfer hätten sich auf der Basis des Dopingopfer-Hilfegesetzes durchgesetzt und eine einmalige Entschädigung erhalten, sagte ein Abgeordneter der SPD-Fraktion. In der Sitzung ging es darum, inwieweit weitergehende Hilfen möglich und erfolgsversprechend seien.
Ich bin fassungslos, sagte ein Abgeordneter der Fraktion Die Linke über die Erklärung der Bundesregierung. Es sei schließlich auch möglich gewesen, eine Stiftung für Contergan-Geschädigte einzurichten. Die Linksfraktion fragte, ob die Bundesregierung und der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) überhaupt den Willen dazu habe den Dopingopfern zu helfen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fügte hinzu, dass es sich um ein Thema handele, dass konsensfähig behandelt werden könne. Die Opferrente oder ein gemeinsamer Hilfsfond seien mögliche Lösungsansätze.
Den Vergleich mit den Contergan-Geschädigten bezeichnete Staatssekretär Schröder als unangebracht. Bei den Dopingopfern könne die Kausalität zwischen den verabreichten Mitteln und den oft viel später auftretenden gesundheitlichen Schäden schwer nachgewiesen werden. Bei den Contergan-Geschädigten sei das anders. Schröder mokierte sich darüber, dass die Kritik ausgerechnet aus den Reihen der SED-Nachfolgepartei käme und warf der Linksfraktion vor, nicht genügend Sensibilität für das komplexe Thema aufzubringen. Bei der Lösungsfindung müssten auch andere Geschädigtengruppen berücksichtigt werden: Wenn wir scheibchenweise vorgehen und eine Lex Sport erlassen, dann haben wir hinterher eine noch ungerechtere Lösung als zuvor, warnte Schröder. Daher dauere die interne Meinungsbildung weiter an.
Die CDU/CSU-Fraktion schlug vor, dass die Fraktionen unter Einbeziehung des DOSB darüber nachdenken, ob man über die gesetzliche Regelung hinaus etwas für die Doping-Opfer tun könne. Die SPD-Fraktion befürwortete dies: Wenn die Bundesregierung nicht dazu bereit ist einen Vorschlag zu erarbeiten, dann müssen wir als Fraktionen uns zusammensetzen.