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Befugnisse zur Gefahrenabwehr evaluieren

Inneres/Antrag- 03.07.2015

Berlin: (hib/STO) Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) in Freiburg soll als wissenschaftlicher Sachverständiger im Rahmen der Evaluierung bestimmter Gefahrenabwehrbefugnisse nach dem Bundeskriminalamtsgesetz bestellt werden. Dies geht aus einem Antrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/5379) hervor, der am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde. Damit ist das gesetzlich vorgesehene Einvernehmen des Bundestages hergestellt, um dem Bundesinnenministerium die Auftragserteilung und Durchführung der Evaluierung zu ermöglichen .