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Wirtschaft und Energie/Unterrichtung- 09.07.2015
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter in einem Wert von 3,974 Milliarden erteilt. Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/5340) vorgelegten Bericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2014 hervorgeht, sank der Gesamtwert der Genehmigungen im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Milliarden Euro. Der Rückgang betreffe auch Genehmigungen für Entwicklungsländer. Der Umfang der Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen habe bei 47,43 Millionen Euro gelegen und sich im Vergleich zum Vorjahr (82,63) fast halbiert. "Ein Großteil der Einzelausfuhrgenehmigungen entfällt auf Schiffe und U-Boote, die zur Küstenverteidigung und zur Bekämpfung der Piraterie eingesetzt werden. Eine Verletzung von Menschenrechten oder die Gefahr von Repressionen ist damit erkennbar nicht verbunden", schreibt die Regierung in ihrem Bericht. Mit einem Anteil von 60,5 Prozent betraf ein hoher Anteil an den Genehmigungen Länder, die nicht zur EU, zur NATO oder zu den NATO-gleichgestellten Ländern gehören. Der hohe Anteil der Ausfuhrgenehmigungen in diese Drittländer ergebe sich aus umfangreichen Genehmigungen nach Israel, Singapur, in die Republik Korea und nach Saudi-Arabien, schreibt die Regierung. 100 Anträge (Vorjahr 71) auf Ausfuhr von Rüstungsgütern wurden abgelehnt.
Die tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen erhöhte sich 2014 im Vergleich zum Vorjahr. 2014 wurden Kriegswaffen im Wert von 1,823 Milliarden Euro exportiert, 2013 waren es 957 Millionen. Die Steigerung sei im Wesentlichen auf die Lieferung eines bereits 2003 zugesagten U-Bootes an Israel zurückzuführen, schreibt die Regierung. Da die erteilten Ausfuhrgenehmigungen nicht unbedingt im selben Jahr für eine Ausfuhr genutzt würden, würden Genehmigungs- und Ausfuhrzahlen in der Regel auseinanderfallen.