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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Aufgaben

Familienausschuss

Das breite Themenspektrum des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutet schon sein Name an. Es umfasst in der Gesellschaft vielfach diskutierte Fragen, wie z. B.:

Über diese und viele weitere Einzelthemen berät der Ausschuss in seinen Sitzungen, die in der Regel nichtöffentlich sind. Den Beratungen liegen meist Gesetzentwürfe, Anträge, Unterrichtungen oder EU-Vorlagen zugrunde, die dem Ausschuss vom Plenum des Deutschen Bundestages zur federführenden Beratung oder zur Mitberatung überwiesen wurden. Zu den zur Mitberatung überwiesenen Vorlagen teilt er das Beratungsergebnis dem federführenden Ausschuss in Form eines Votums mit. Zu den Vorlagen, für die der Ausschuss die Federführung hat, erstellt er eine Beschlussempfehlung und einen Bericht, die dem Plenum des Bundestages übermittelt werden. Sie werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und ins Internet eingestellt.

Darüber hinaus nimmt der Ausschuss seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung wahr, indem er sich vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über den Stand der Umsetzung von Gesetzen oder Entschließungen des Deutschen Bundestages oder über aktuelle Themen berichten lässt. Daraus entwickelt sich häufig ein Meinungsaustausch der Ausschussmitglieder mit der Ministerin oder mit den Parlamentarischen Staatssekretärinnen bzw. dem Staatssekretär.

Ein wichtiges Instrument der Informationsgewinnung für die Beratung von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen oder Themen sind öffentliche Anhörungen. Hierzu lädt der Ausschuss Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Verbandsvertreterinnen und -vertreter sowie sonstige Sachverständige ein. Die Expertinnen und Experten können so ihre Sachkenntnisse in die parlamentarischen Beratungen einbringen und auf spezifische Probleme hinweisen. Wenn durch die Anhörungen Erkenntnisse gewonnen werden, die Änderungen eines Gesetzentwurfes notwendig erscheinen lassen, werden Änderungsanträge formuliert. Diese sind Gegenstand der weiteren parlamentarischen Beratung.

Für zwei wichtige Themenbereiche hat der Familienausschuss Unterausschüsse eingesetzt. Hierzu gehören die nun schon seit 25 Jahren tätige Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder und der bereits zum vierten Mal eingesetzte Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement".

Die Kinderkommission legt den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen. Die Mitglieder der Kinderkommission können sich einzelnen Themen mit mehreren Expertengesprächen besonders intensiv über einen längeren Zeitraum – auch über mehrere Wahlperioden - hinweg widmen sowie aktuelle Fragen eingehend erörtern. Die Ergebnisse ihrer Beratungen fassen die Mitglieder in Stellungnahmen zusammen, in denen sie Forderungen insbesondere für den Familienausschuss und für weitere zuständige Ausschüsse des Deutschen Bundestages, für die Bundesministerien sowie für die Länderregierungen formulieren.

Eine wichtige Aufgabe des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" ist es, an der Fortentwicklung der Engagementpolitik des Bundes mitzuwirken. Er befasst sich mit Gesetzgebungsvorhaben und parlamentarischen Initiativen, die bürgerschaftliches Engagement betreffen, und pflegt den Dialog mit der Bürgergesellschaft, um erforderliche politische Initiativen vorzubereiten.