Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Iris Eberl, CDU/CSU 

Oberstudienrätin a.D.


Gewählt über Landesliste  Bayern

Geboren am 21. Juli 1958 verheiratet; 2 Kinder

Abitur 1978 am Maria-Theresia-Gymnasium Augsburg; 1978-85 Studium der Mathematik und der Wirtschaftswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit dem Abschluss des 1. Staatsexamens für das Lehramt an Gymnasien in Bayern; zweijähriger Referendardienst in Fürth, Neu-Ulm, Gersthofen und München mit Abschluss des 2. Staatsexamens für das Lehramt an Gymnasien in Bayern

1989-98 Deutschherren-Gymnasium Aichach;  1998/99 Gymnasium Schrobenhausen; 1999-2015 Deutschherren-Gymnasium Aichach;

Langjährig aktives Mitglied (Violine) in der Philharmonie Aichach e.V., aktives Mitglied in der Lebenshilfe Aichach-Friedberg e.V., organisiert im Wirtschaftsphilologen Verband Bayern e.V., organisiert im Bayerischer Philologenverband,

1977-93 Junge Union; 1978-85 RCDS München; 1979 Eintritt in die CSU, langjährig Mitglied im Bezirksvorstand der CSU Schwaben; seit 2009 Landesschatzmeisterin der FU Bayern; seit 2011 stellvertretende Bezirksvorsitzende der FU Schwaben

Iris Eberl, CDU/CSU hat am 10. April 2015 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.


Kontakt

Iris Eberl, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union


Veröffentlichungspflichtige Angaben


  Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  Gymnasiallehrerin, Freistaat Bayern

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.