Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Gabriele Fograscher, SPD 

Erzieherin, Fachlehrerin

Wahlkreis 254 Donau-Ries
Gewählt über Landesliste  Bayern

Geboren am 6. Mai 1957 in Nördlingen, Landkreis Donau-Ries; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

1974 Abschluss Mittlere Reife; 1978 Abschluss als staatlich geprüfte Hauswirtschaftsleiterin, 1979 erste Lehramtsprüfung am Staatsinstitut für Ausbildung von Fachlehrern, 1981 zweite Lehramtsprüfung, Fächerverbindung Handarbeit/Hauswirtschaft; 1984 Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Ab 1987 als Erzieherin in der familienersetzenden Wohngruppe des Kinderheims Nördlingen (Träger: Rummelsberger Anstalten) tätig.

Mitglied bei ver.di, der AWO und im deutschen Kinderschutzbund (DKSB).

Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Donau-Ries, Mitglied des Unterbezirksvorstandes Donau-Ries. Mitglied Kreistag Donau-Ries.

Mitglied des Bundestages seit 1994.


Kontakt

Gabriele Fograscher, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
  • Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung
  • Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Innenausschuss
  • Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes

Stellvertretendes Mitglied

  • Sportausschuss
  • Wahlausschuss
  • Verteidigungsausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Gabriele Fograscher


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Donau-Ries, Donauwörth,

Mitglied des Kreistages

Sparkassenverband Bayern, München,

Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.