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Uda Heller, CDU/CSU 

Lebensmittelkonserviererin

Wahlkreis 074 Mansfeld
Direkt gewählt in  Sachsen-Anhalt

Geboren am 15. Juni 1951 in Großengottern; evangelisch-lutherisch, verheiratet, zwei Kinder

1958 bis 1968 Polytechnische Oberschule in Thüringen; 1968 bis 1970 Lehre als Lebensmittelkonservierer; 1970 bis 1973 Studium der Lebensmitteltechnologie.

1974 bis 1976 TKO-Leiterin Thüringer Konservenfabrik Buttstädt, Betriebsteil Großengottern; 1976 bis 1985 Anstellungsverhältnis beim Rat des Kreises Sangerhausen; Hygieneinspektion: Bereich Lebensmittelkontrolle; 1985 Gründung der Wein- und Obstkelterei Heller in Kelbra; 1991 bis 2002 Mitinhaberin der Heller Modernisierungs- und Renovierungs GmbH; 2002 bis 2009 Abgeordnete des Deutschen Bundestages; seit 2010 Projektleiterin des Bundesprogramms „Perspektive Berufsabschluss“, Regionales Übergangsmanagement (Ministerium für Bildung und Forschung) im Landkreis Mansfeld- Südharz.

Langjähriges Mitglied in Vereinen, Verbänden und Arbeitskreisen der Region z.B.: Förderkreis der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Halle; Förderkreis Hochschule Harz; Regionalverband Harz; Förderkreis Rosarium Sangerhausen; Tourismusbeirat der Rosenstadt GmbH; Tourismusverein Lutherstätten; Schutzgemeinschaft Deutscher Wald; Botschafterin des Biosphärenreservates Südharz; Vorstand Ländliche Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalt; Sportvereine; Karnevalsvereine; Heimat- und Naturschutzverein Hainrode; Förderverein Gymnasium Kelbra; Förderverein zur Restaurierung der Kirche Farnstädt Patenschaft für Mehrgenerationenhaus und Kultur- und Bildungszentrum Roßla; Arbeitskreis Bildungslandschaften Landkreis Mansfeld-Südharz Berufsorientierungsmessebeirat und Strukturkreis für Berufsorientierung; Ausbildung und Fachkräftesicherung der Agentur für Arbeit; 2010 Verleihung des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland.

1987 Eintritt in die CDU; 1990 Wahl in den Gemeinderat Roßla und in den Kreistag Sangerhausen; aktive Mitarbeit in den Parteigremien im Landkreis Sangerhausen; 1991 Gründungsmitglied der Mittelstandsvereinigung (MIT) Sangerhausen; bis heute Mitglied Der MIT und stellvertretende Vors.der Frauenunion in MSH; 1992 bis 2007 Präsidentin des Kreistages Sangerhausen, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und Mitglied im Wirtschafts-, Kreis- und Sozialausschuss des Kreistages; 2010 nach 20 Jahren aktiver Mitgliedschaft Aufgabe des Kreistagsmandats wegen Unvereinbarkeit mit der jetzigen Tätigkeit für den Landkreis; 1994 bis 2002 Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt und stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses des Deutschen Landkreistages; 1994 bis 1998 Ehrenamtliches Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates; seit 1998 für 12 Jahre stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Sachsen-Anhalts Mitglied in Landesfachausschüssen, Vorsitzende der Strukturkommission der Partei Mitglied im Koalitionsausschuss des Landesregierung Sachsen-Anhalt.


Kontakt

Uda Heller, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Tourismus

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Kreisverwaltung des Landkreises Mansfeld-Südharz, Sangerhausen,

Projektleiterin des Bundesprojekts "Perspektive Berufsabschluss"

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.