Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Robert Hochbaum, CDU/CSU 

Diplomverwaltungswirt, Leiter eines Arbeitsamtes

Wahlkreis 166 Vogtlandkreis
Direkt gewählt in  Sachsen

Geboren am 5. Juni 1954 in Pforzheim; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.

Ausbildung zum Bürokaufmann, Fachschul- und Fachhochschulreife Wirtschaft. Studium an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Arbeitsverwaltung, Diplomverwaltungswirt.

Zeitsoldat bei der Bundeswehr, heute Reserveoffizier. Seit 1982 bei der Bundesanstalt für Arbeit, seit 1991 Geschäftsstellenleiter des Arbeitsamtes Auerbach im Vogtland.

Mitglied im DRK und im Tierschutzverein.

Seit 1983 Mitglied der CDU, seit 1985 der CDA.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Robert Hochbaum, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Vorsitz

  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der NATO (North Atlantic Treaty Organization)
  • Gemeinsamer Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Robert Hochbaum


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Vogtländischer Verein zu Berlin e.V., Berlin,

Vorsitzender, ehrenamtlich (bis 21.05.2014)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.