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Hans-Werner Kammer, CDU/CSU 

Baukaufmann

Wahlkreis 026 Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
Gewählt über Landesliste  Niedersachsen

Geboren am 16. Juni 1948 in Varel; evangelisch-lutherisch; verwitwet; 1 Kinder

Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, Weiterbildung zum staatlich anerkannten Bilanzbuchhalter.

1970 bis 2005 in einem großen Bauunternehmen in Wilhelmshaven als Baukaufmann tätig, davon 30 Jahre als Prokurist und kaufmännischer Leiter in verantwortlicher Position.

Vorsitzender des Senioren- und Pflegeheims Osterforde.

Seit 1974 Mitglied der CDU, seit 1974 Vorstandsmitglied der CDU Zetel, 1976 bis 1992 dort Vorsitzender, Vorsitzender der CDU-Friesland zwischen 2002 und 2010. 1976 bis 1998 Mitglied des Gemeinderates in Zetel, 1981 bis 1991 dort Bürgermeister, 1980 bis 2011 Mitglied des Kreistages Friesland, dort zwischen 2001 und 2011 Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Mitglied des Bundestages zwischen 2005 und Oktober 2009, sowie seit  April 2010.


Kontakt

Hans-Werner Kammer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Hans-Werner Kammer


Funktionen in Unternehmen

Senioren- und Pflegeheim Osterforde gemeinnützige GmbH, Bockhorn,

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.