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Anja Karliczek, CDU/CSU 

Leitende Angestellte im Familienbetrieb

Wahlkreis 128 Steinfurt III
Direkt gewählt in  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 29. April 1971 in Ibbenbüren, römisch-katholisch, verheiratet, 3 Kinder.

Abitur Goethe-Gymnasium Ibbenbüren; 1990 Ausbildung Bankkauffrau Deutsche Bank Osnabrück; 1993 Ausbildung Hotelfachfrau Familienbetrieb Hotel Teutoburger Wald in Tecklenburg; 2003 Studium Betriebswirtschaft Fernuniversität Hagen; 2008 Abschluss Diplom-Kauffrau, Diplomarbeit zum Thema: "Steuerliche Vorteilhaftigkeitsanalyse zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen aus Arbeitgebersicht."

Seit 1994 Leitende Angestellte mit Ausbildereignung Hotel Teutoburger Wald.

Mitglied im Regionalausschuss der IHK Nordwestfalen.

Seit 2004 Mitglied Rat der Stadt Tecklenburg und seit 2011 Stadtverbandsvorsitzende und Fraktionsvorsitzende der CDU Tecklenburg.


Kontakt

Anja Karliczek, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Tourismus
  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben


  Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  Hotel Teutoburger Wald GmbH, Tecklenburg,

  Leitende Angestellte

  Funktionen in Unternehmen

  Tecklenburg Touristik GmbH, Tecklenburg,

  Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

  Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  Stadt Tecklenburg, Tecklenburg,

  Mitglied des Stadtrates, Fraktionsvorsitzende, ehrenamtlich (bis 31.12.2014)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.