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Uwe Kekeritz, Bündnis 90/Die Grünen 

Volkswirt

Wahlkreis 243 Fürth
Gewählt über Landesliste  Bayern

Geboren am 9. Oktober 1953 in Mittelberg/Allgäu; konfessionslos; zwei erwachsene Kinder.

1976 Fachabitur Fachoberschule Nürnberg; 1977 ein Jahr Studienaufenthalt in London, Studium der Englischen Sprache (Englisch als Fremdsprache); 1978 vier Semester Fachhochschule Nürnberg; wirtschaftswissenschaftlicher Zweig mit anschließendem Übertritt an die Universität Nürnberg (WiSo); 1987 Universitätsabschluss (Diplom Volkswirt).

1982 bis 1988 selbständig tätig im Bereich der Beratung von Kleinunternehmern und Existenzgründern; 1988 bis 1990 mit Familie über den DED in Kamerun; Mathematik- und Englischunterricht an einer Secondary School und pädagogischer Trainer für Junglehrer (on the job Training) in Kamerun; 1990 bis 2000 Hausmann und Betreuung meiner beiden Kinder; daneben Beratung von Existenzgründern und EDV-Beratung für Kleinunternehmer.
Ab 1994 verstärkt freiberuflicher Dozent bei verschiedenen privaten und öffentlichen Bildungsträgern im Bereich EDV und Reintegration von Arbeitssuchenden, spezielle Kurse für Jugendliche, aber auch Senioren über 50; 2001 bis 2013 tätig im Bereich der beruflichen Rehabilitation im Berufsförderungswerk Nürnberg; häufige Teilnahme an fachlichen und pädagogisch/psychologischen Weiterbildungsseminaren.

 


Kontakt

Uwe Kekeritz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obmann

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Uwe Kekeritz


Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.