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Ursula Schulte, SPD 

Hausfrau

Wahlkreis 126 Borken II
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 9. August 1952 in Alstätte; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

Besuch der Volksschule in Lünten; Mittlere Reife am Werner-von-Siemens-Gymnasium in Gronau.

Nach der mittleren Reife Familiengründung; etliche Jahre Tätigkeit im Verkauf von Damenoberbekleidung; Unterstützung, Versorgung und Pflege von Großeltern und Eltern bis 2011.

Katholische Frauengemeinschaft; Arbeiterwohlfahrt; Gründungsmitglied des Kreisflüchtlingsrates Borken; Heimatverein Vreden-Lünten; Sportverein FC Vreden 52 e.V.

Seit 1980 Mitglied der SPD; seit vielen Jahren stellvertretende Vorsitzende der SPD im Unterbezirk Borken; seit November 2012 Mitglied des Regionalvorstandes der SPD Westliches Westfalen; von 1984 bis 2004 Mitglied im Rat der Stadt Vreden; Ehrenratsfrau der Stadt Vreden; von 1989 bis 2014 Mitglied des Kreistages Borken; von 2004 bis Oktober 2013 Vorsitzende der SPD Fraktion im Kreistag Borken.


Kontakt

Ursula Schulte, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Kreis Borken, Borken,

Mitglied des Kreistages (bis März 2014)

Sparkasse Münsterland Ost, Münster,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.