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Johannes Selle, CDU/CSU 

Diplom-Mathematiker

Wahlkreis 191 Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I
Direkt gewählt in  Thüringen

Geboren am 13. Januar 1956 in Lobenstein; evangelisch-lutherisch; verheiratet, drei Kinder.

Abitur 1974; bis 1976 Grundwehrdienst NVA; bis 1981 Studium Diplom-Mathematiker; bis 1991 Projektleiter EDV; bis 1994 Geschäftsstellenleiter eines Computerunternehmens; bis 1998 Mitglied des Bundestages, Finanzausschuss; seit 1998 Mitarbeiter Mitteldeutsche Medienförderung GmbH Leipzig, Leiter Vertragsmanagement; 2007 bis 2009 zugleich Leiter KinderMedienZentrum Erfurt.

Mitglied der CDU seit 1990; Mitglied Kreisvorstand CDU Kyffhäuserkreis; Mitglied Kreistag Kyffhäuserkreis, Vorsitzender Wirtschaftsausschuss; Mitglied Mittelstandsvereinigung.

Mitglied im Verein für Völkerverständigung; stellvertretender Vorsitzender im Gemeindekirchenrat; Vorsitzender Kirchförderverein St. Bonifatius.


Kontakt

Johannes Selle, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Kultur und Medien
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Johannes Selle


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH, Leipzig,

Beratung, monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.