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Sebastian Steineke, CDU/CSU 

Rechtsanwalt

Wahlkreis 056 Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
Direkt gewählt in  Brandenburg

Geboren am 19. Juni 1973 in Hamburg; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

1992 Abitur; 1992 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg; 2001 bis 2003 Referendariat.

2000 bis 2001 FAVORIT Unternehmens-Verwaltungs GmbH 2003 bis heute Rechtsanwalt.

Mitglied in CDU; Deutscher Anwaltverein; Haus und Grund OPR; Verschönerungsverein Neuruppin.

2008 bis heute Sachkundiger Einwohner im Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Neuruppin: 2011 bis heute Mitglied des Kreistages Ostprignitz-Ruppin.


Kontakt

Sebastian Steineke, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Wahlausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Sebastian Steineke


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwalt, Neuruppin

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, Neuruppin,

Mandant 1, 2013, Stufe 1

Funktionen in Unternehmen

PRO Klinik Holding GmbH, Neuruppin,

Stellv. Mitglied der Gesellschafterversammlung

REG Regionalentwicklungsgesellschaft Nordwestbrandenburg, Neuruppin,

Mitglied des Beirates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Neuruppin,

Mitglied des Kreistages

Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, Neuruppin,

Stellv. Mitglied der Regionalversammlung

Stadt Neuruppin, Neuruppin,

Mitglied der Stadtverordnetenversammlung

Stiftung Soziales Neuruppin, Neuruppin,

Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.