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Johannes Steiniger, CDU/CSU 

Referendar


Gewählt über Landesliste  Rheinland-Pfalz

Geboren am 19. Juni 1987 in Bad Dürkheim

1997 bis 2006 Werner-Heisenberg-Gymnasium in Bad Dürkheim, mit dem Abschluss Abitur. 2007 Studium auf Lehramt für Gymnasien in den Fächern Mathematik und Politikwissenschaften an der Universität Mannheim, 2013 Erstes Staatsexamen, Referendariat am Rudi-Stephan-Gymnasium in Worms, Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. DFB-Trainer-C-Lizenz.

Mitglied im Fußballverein SV Rot-Weiß Seebach, dort seit 2003 Trainer verschiedener Jugendmannschaften.
2002 Eintritt in die Junge Union, seit 2003 Mitglied der CDU, Mitglied im Orts- und Kreisvorstand der CDU Bad Dürkheim, seit 2010 Vorsitzender der Jungen Union Rheinland-Pfalz. Seit 2009 Mitglied im Ortsbeirat Seebach und im Stadtrat Bad Dürkheim.

Mitglied des Bundestages seit 2013.


Kontakt

Johannes Steiniger, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Sportausschuss
  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Land Rheinland-Pfalz, Mainz,

Studienreferendar

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Land Rheinland-Pfalz, Mainz,

Studienreferendar, monatlich, Stufe 1

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Bad Dürkheim, Bad Dürkheim,

Mitglied des Stadtrates und Mitglied des Ortsbeirates Seebach

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.