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Schwer kranke und sterbende Menschen sollen in Deutschland künftig besser versorgt und in der letzten Lebensphase individueller betreut werden. Das sieht im Kern der Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz der Bundesregierung (18/5170) vor, das am Mittwoch, 17. Juni 2015, ab 13 Uhr eine Stunde lang erstmals im Bundestag beraten wird. Im Gesetzentwurf vorgesehen ist konkret eine bessere finanzielle Ausstattung der stationären Hospize für Kinder und Erwachsene. So wird der Mindestzuschuss der Krankenkassen für diese Einrichtungen erhöht.
Die Debatte wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ferner ist vorgesehen, die Tagessätze für Hospize pro Patient um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro anzuheben. Zudem sollen die Krankenkassen künftig 95 statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen. Die restlichen fünf Prozent statt wie bislang zehn Prozent sollen die Hospize weiter selbst erwirtschaften. Damit soll die vornehmlich durch Spenden und Ehrenämter getragene Hospizbewegung erhalten bleiben. Dies sei von den Einrichtungen auch so gewünscht, hieß es.
Bei den ambulanten Hospizdiensten sollen künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten bezuschusst werden, also etwa Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitarbeiter. Ferner soll der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden. Die Krankenhäuser sollen die Möglichkeit erhalten, Hospizdienste zu beauftragen.
Die Sterbebegleitung soll auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Pflegeheime sollen gezielt Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen. Außerdem sollen Pflegeheime und Einrichtungen für Behinderte ihren Bewohnern eine Planung zur individuellen medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren können, bezahlt von der Krankenkasse.
Die Palliativversorgung wird ferner ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, die Patienten bei der Auswahl von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu beraten.
Gegenstand der Beratung ist auch ein Antrag der Linken (18/5202), hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Menschenrecht zu sichern. (pk/17.06.2015)