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Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, geplante Aufarbeitungskommission im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen. Über den entsprechenden gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/3833) wird der Bundestag am Donnerstag, 2. Juli 2015, ab 16.30 Uhr 45 Minuten lang abschließend beraten und dann abstimmen. Der Antrag wird voraussichtlich ohne Gegenstimmen angenommen werden. Die Fraktion Die Linke hat während der Beratungen im Familienausschuss angekündigt, sich der Stimme zu enthalten, Bündnis 90/Die Grünen werden ihm voraussichtlich zustimmen (18/4988).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die beiden Oppositionsfraktionen haben allerdings einen eigenen gemeinsamen Antrag (18/5106) vorgelegt, weil der Koalitionsantrag nicht konkret genug gefasst sei und zu kurz greife. Zudem bemängeln sie, dass die Union und Sozialdemokraten einen überfraktionellen Antrag verweigert hätten. Dies aber wäre ein wichtiges Signal für die Öffentlichkeit und der Bedeutung des Themas angemessen gewesen.
Die Aufarbeitungskommission soll die Arbeit des Runden Tischs „Sexueller Missbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ in den Jahren 2010/2011 fortsetzen und mehr Erkenntnisse über die Strukturen und Bedingungen für Missbrauch gewinnen. Auch der Missbrauch in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen in der ehemaligen DDR sowie von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen soll in den Blick genommen werden.
In der Kommission sollen auch die Opfer von sexuellem Missbrauch gehört werden. Auf Empfehlung des Runden Tischs war im Mai 2013 ein Fonds für die Opfer von sexuellem Missbrauch eingerichtet worden, an dem sich der Bund mit 50 Millionen Euro beteiligt.
Linke und Grüne begrüßen die Einsetzung der geplanten Aufarbeitungskommission. In ihrem Antrag fordern sie jedoch eine gesetzliche Grundlage, um deren Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Kommission müsse als zeitlich unbefristetes Gremium konstituiert werden.
Die im Koalitionsantrag vorgesehene Befristung und Koppelung an die Amtszeit des Unabhängigen Beauftragten werde der Problemlage nicht gerecht, argumentieren die Oppositionsfraktionen. Zudem müssten der Etat des Bundesfamilienministeriums aufgestockt werden, um für die Kommission eine „eigenständige, langfristige und angemessene“ Finanzierung zu gewährleisten. (aw/25.06.2015)