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Zur Abschaffung der privaten Krankenversicherung (PKV) als Vollversicherung wird es nicht kommen. Der Bundestag lehnte am Freitag, 3. Juli 2015, einen dahingehenden Antrag der Fraktion Die Linke (18/4099, 18/5354) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ab. Zur Begründung ihrer Initiative hatte die Linksfraktion darauf verwiesen, dass die Existenz zweier Versicherungssysteme Gerechtigkeitsprobleme schaffe und zu ungleicher Versorgung und persönlichen Härten führe. So untergrabe die PKV die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die PKV sei ,,gesamtgesellschaftlich unzweckmäßig und schädlich" und schwäche die GKV, weil insbesondere ,,gute Risiken" in der PKV versichert seien. In erster Lesung beraten wurde ein weiterer Antrag der Linksfraktion (18/5110) mit der Forderung nach einer solidarischen Pflegeversicherung. In dem Antrag heißt es, die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung würde grundlegende Verbesserungen ermöglichen und soziale Gerechtigkeit in der Pflegeabsicherung schaffen.
Pia Zimmermann (Die Linke) sagte, es sei entscheidend, dass die Kosten für die Pflege gerecht verteilt würden. So müssten alle Menschen – bezogen auf ihr Einkommen – den gleichen Anteil leisten, forderte sie. Außerdem müssten auch die Arbeitgeber mehr in die Pflicht genommen werden.
Allein schon mit Blick auf die Rücklagen, die bei der privaten Pflegeversicherung bei 25 Milliarden Euro lägen und dafür reichen würden, etwa 32 Jahre lang die Ausgaben für die Pflege zu decken, reichten die Vermögensrücklagen der sozialen Pflegeversicherung „gerade mal ein Quartal lang“. Das sei zutiefst ungerecht. „Hier muss umverteilt werden“, verlangte Zimmermann.
Thomas Stritzl (CDU/CSU) erteilte der Forderung nach Abschaffung der privaten Krankenversicherung eine Absage. Dieses „rote Medikament“ hätte erhebliche Nebenwirkungen, sagte er. Es wäre mit dem Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen, Milliardenverlusten bei den Kassen und weiteren negativen volkwirtschaftlichen Effekten verbunden.
Zu fordern, die privaten Krankenkassen sollten sich auf medizinisch nicht notwendige Leistungen beschränken, sei nicht nachvollziehbar. „Welchen Markt soll es denn für medizinisch nicht-notwendige Leistungen geben?“, fragte Stritzl. Das sehr erfolgreiche duale System in der Krankenversicherung sei international sehr anerkannt und müsse erhalten bleiben, forderte er.
Sie unterstütze die Forderung nach einer solidarischen Pflegeversicherung, sagte Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen). Es sei nicht richtig, zwei Versicherungssysteme parallel laufen zu lassen. Zurzeit würden sich mittels der privaten Pflegeversicherung gut zehn Prozent der Bevölkerung „einfach so aus der Solidarität mit den Schwächsten“ verabschieden.
„Das ist unfair und ungerecht und kommt uns alle eines Tages teuer zu stehen“, sagte die Grünen-Abgeordnete. Als völlig nutzlos bezeichnete sie den Pflegevorsorgefonds der Bundesregierung, in dem 1,2 Milliarden Euro jährlich gehortet würden. Geld, das in anderen Bereichen dringend gebraucht werde, wie Scharfenberg sagte.
Der Pflegevorsorgefonds sei auch der SPD ein Dorn im Auge, stellte Mechthild Rawert (SPD) klar. Er werde ohnehin nicht reichen, um zukünftige Beitragserhöhungen abzufedern. „Wir hätten das Geld gerne in die Bekämpfung des Fachkräftemangels gesteckt“, sagte die SPD-Abgeordnete.
Die geforderte Überführung der privaten Pflegeversicherung in die solidarische Pflegeversicherung sei unterstützenswert, machte Rawert deutlich. Die Bürgerversicherung, so die SPD-Politikerin weiter, sei eine ursozialdemokratische Forderung. „Wir werden nicht müde, uns diesem Thema intensiv zuzuwenden“, sagte sie. (hau/03.07.2015)