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Dr. Reinhard Brandl, CDU/CSU 

Dipl.-Wirtschaftsingenieur

Wahlkreis 217 Ingolstadt
Direkt gewählt in  Bayern

Geboren am 1. August 1977 in Ingolstadt; römisch-katholisch; ledig.

1996 Abitur am Willibald-Gymnasium Eichstätt; 1996 bis 1997 Grundwehrdienst bei der Luftwaffe in Manching-Oberstimm; 1997 bis 2003 Universität Karlsruhe (TH), Abschluss als Dipl.-Wirtschaftsingenieur; 2001 bis 2003 Institut National Polytechnique de Grenoble, Abschluss als Ingénieur en génie industriel.

2003 bis 2006: BMW AG, München, Doktorand; 2007 Technische Universität München, Promotion zum Dr. rer. nat. am Lehrstuhl für Internetbasierte Geschäftssysteme, Fakultät für Informatik; 2007 bis 2008: Mitglied der Geschäftsführung der Erhard Brandl Dipl.-Ing., Eitensheim; 2009: Unternehmensberater bei The Boston Consulting Group GmbH, München.

Seit 1993 Mitglied der Jungen Union Bayern; seit 1997 Mitglied der CSU; seither verschiedene Ämter in Junger Union und CSU. 2004 Kandidat der CSU für das Europäische Parlament (Listenplatz 27); seit 2009: direkt gewählter Abgeordneter im Bundeswahlkreis 217 Ingolstadt.


Kontakt

Dr. Reinhard Brandl, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Verteidigungsausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Dr. Reinhard Brandl


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband eMobilität e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates

Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik e.V., Bonn,

Vizepräsident

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.