Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Ingrid Arndt-Brauer, SPD 

Diplomkauffrau, Diplomsoziologin

Wahlkreis 124 Steinfurt I - Borken I
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 20. März 1961 in Marburg; verheiratet, vier Kinder.

Abitur; Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Abschluss Diplom; Studium der Soziologie mit Abschluss Diplom.

Nach Familienphase Sachgebietsleiterin "kommunales Marketing" beim Kreis Steinfurt.

Mitgliedschaften in Arbeiterwohlfahrt (AWO); Deutsches Rotes Kreuz.

Stadtverordnete in Wetter/Hessen; Kreistagsabgeordnete beim Kreis Steinfurt.

Vorstandsmitglied der SPD-Fraktion, Vorsitzende des Finanzausschusses.


Kontakt

Ingrid Arndt-Brauer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Vorsitz

  • Finanzausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Ingrid Arndt-Brauer


Funktionen in Unternehmen

Parea gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienstleistungen mbH, Greven,

Mitglied des Beirates

Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH, Ahaus,

Beratendes Mitglied des Aufsichtsrates

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst), Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.