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Das Präsidium des Bundestages: Johannes Singhammer (CDU/CSU), Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), Edelgard Bulmahn (SPD), Norbert Lammert (CDU/CSU), Ulla Schmidt (SPD), Petra Pau (Die Linke) und Peter Hintze (CDU/CSU) © DBT/Melde
Der Präsident und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium. Es wird für Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden.
Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) ist seit 2005 Präsident des Deutschen Bundestages und wurde am 22. Oktober 2013 erneut in dieses Amt gewählt.
Im Präsidium vertreten ihn die Abgeordneten Peter Hintze (CDU/CSU), Johannes Singhammer (CDU/CSU), Edelgard Bulmahn (SPD), Ulla Schmidt (SPD), Petra Pau (Die Linke) und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen).
Das Präsidium tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die die Leitung des Hauses betreffen.
Es wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten.
Der Präsident setzt jährlich die Höhe der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest. Das Parteiengesetz hat ihm diese Exekutivaufgabe übertragen.