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Die Kontrolle der Europapolitik wird immer wichtiger. © DBT/Sylvia Bohn
Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union (EU), der aktuell 28 Mitgliedstaaten angehören. Die EU, ursprünglich 1957 als Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet, ist im Verlauf ihres mehr als 50-jährigen Entwicklungs- und Einigungsprozesses mehr und mehr zu einer politischen Union zusammengewachsen. Über die Hälfte der Mitgliedstaaten der EU verfügt über eine einheitliche Währung, den Euro. Auch für Fragen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Innen- und Rechtspolitik sind einheitliche Grundlagen geschaffen worden. Durch eine Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien wird europäisches Recht geschaffen und damit die Zusammenarbeit in Europa weiter vertieft. Die Rechtsetzungsakte entstehen im Zusammenspiel von Kommission, Europäischem Parlament und Rat. Der Deutsche Bundestag wirkt in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland ist traditionell Aufgabe der Bundesregierung. Sie wird auf parlamentarischer Ebene durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages begleitet. Klassische Gebiete der „parlamentarischen Außenpolitik“ sind neben der Kontrolle des Handelns der Bundesregierung etwa die Beteiligungsrechte bei völkerrechtlichen Verträgen, Rechtsetzungsakten der Europäischen Union und internationalen Einsätzen der Bundeswehr. Aber auch die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, von Frieden und Stabilität und der Dialog der Kulturen erfordern zunehmend den Erfahrungsaustausch und die Kontaktpflege zwischen den Parlamenten und mit internationalen Organisationen. Die Parlamente übernehmen auf diesen Gebieten eine wichtige Rolle als Multiplikator für die Zivilgesellschaft.