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Die Verteilung der Sitze im Bundestag erfolgt nach einem mathematischen Verfahren. Bis 1987 wurde die Zusammensetzung des Bundestages nach dem d’Hondt-Verfahren errechnet, danach wurden die Sitze bis 2005 nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt. Dabei werden in zwei Schritten Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umgerechnet. Der Anteil der Stimmen für eine Partei an der Gesamtstimmenzahl entspricht dem Anteil der Sitze von der Gesamtsitzzahl im Bundestag. Der Bundestag beschloss am 24. Januar 2008, das Verfahren voraussichtlich ab der 17. Bundestagswahl im Jahr 2009 durch das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren zu ersetzen.