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Katharina Dröge, Bündnis 90/Die Grünen 

Volkswirtin

Wahlkreis 095 Köln III
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 16. September 1984 in Münster; evangelisch-lutherisch; verheiratet.

1991 bis 1995 Besuch der Grundschule Ladbergen; 2004 Abitur am Graf-Adolf-Gymnasium in Tecklenburg; Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln; Diplom im Jahr 2010; 2004 bis 2010 Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes.

Seit 2010 Referentin im Umweltministerium Nordrhein-Westfalen, Ministerbüro für politische Steuerung.

2002 bis 2006 Landesvorsitzende der Grünen Jugend Nordrhein-Westfalen; seit 2007 Mitglied im Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Köln; seit 2009 Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Köln; seit 2009 Mitglied im Bezirksvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Mittelrhein.


Kontakt

Katharina Dröge, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obfrau

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Schriftführer/in

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,

Referentin

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,

Post und Eisenbahnen, Bonn,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.