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Berlin: (hib/VER) Experten wollen die Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Grundlage waren jeweils ein Antrag der Koalitionsfraktionen, der SPD- sowie der Linksfraktion.
Erstere wollen die Leistungspotenziale von Behinderten im Arbeitsleben ausschöpfen. In ihrem Antrag (17/12180) fordern sie die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „zeitnah differenzierte Daten zur Situation von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt vorzulegen, um passgenaue Strategien zur Förderung der Teilhabechancen erarbeiten zu können“.
Die SPD-Fraktion möchte die Ausgleichsabgabe je unbesetzten Pflichtplatz erhöhen und Menschen mit Behinderung so einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. In ihrem Antrag (17/9931) sprechen sie sich außerdem dafür aus, der besonderen Situation von klein- und mittelständischen Unternehmen durch eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten Rechnung zu tragen.
Die Fraktion Die Linke möchte die Teilhabe von Behinderten am Arbeitsleben verbessern. Sie fordern in ihrem Antrag (17/9758) die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel, die gesetzlichen Beschränkungen zu beseitigen, die die Teilhabe durch Arbeit für Behinderte erschweren. Zudem sprechen sie sich dafür aus, Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu sichern und Beratung und Vermittlung für Menschen mit Behinderung zu garantieren.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, sprach sich gegen weitere Förderungen von Behinderten aus. Sie teilte bereits im Vorfeld der Expertenanhörung in ihrer schriftlichen Stellungnahme mit, dass es zuerst „mehr Transparenz über das bestehende sehr komplexe Leistungssystem mit seiner Vielzahl von unterschiedlichen Trägern“ bedürfe. Zudem müsse genau analysiert werden, „welche Förderansätze nachweislich wirksam sind und ob ein Bedarf für weitere Instrumente beziehungsweise deren Ausweitung besteht“. Erst dann sollten neue Förderinstrumente für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.
Der Einzelsachverständige Franz-Josef Düwell aus Weimar erklärte, dass der SPD-Antrag „einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung des Rechts auf tatsächlichen gleichberechtigten Zugang von Behinderten zur Arbeit und Beschäftigung“: die Forderung nach der Weiterentwicklung der Schwerbehindertenvertretung zu einer Behindertenvertretung. Der Vorlage zufolge so die ehrenamtliche Tätigkeit der gewählten Vertrauensperson ein „Motor für die behinderungsgerechte Beschäftigung“.
Heinz Wille Bach aus Marburg sagte, dass aus Sicht schwerbehinderter Menschen die SPD-Initiative zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe sowie auch die Heraufsetzung der Pflichtquote auf sechs Prozent zu begrüßen sei. Vor allem angesichts der Tatsache, dass etwa eine Million schwerbehinderter Menschen in Beschäftigung stehen, „diesen aber mehr als drei Millionen schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter gegeüber stehen“.
Der Sozialverband VdK aus Bonn begrüßte, dass sich alle drei Anträge mit der Arbeitsmarktsituation für Behinderte befassen. Auch sei eine Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch „im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig“, hieß es seitens des VdK. Der Verband forderte aber eine „deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die nicht oder in völlig unzureichendem Maße (unter ein Prozent) ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen.
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