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Berlin: (hib/HLE) Banken müssen in Zukunft Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601) vor. Zudem sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. So drohen künftig bei Missmanagement bis zu fünf Jahre Haft.
Im Einzelnen sollen „global und national systemrelevante Kreditinstitute“ Sanierungspläne erstellten, die der Vorbereitung auf einen Krisenfall dienen. „Das entsprechende Kreditinstitut soll sich frühzeitig damit befassen, welche Maßnahmen es unter anderem in organisatorischer und geschäftspolitischer Hinsicht treffen muss, um eine Krise möglichst schnell, effektiv und aus eigener Kraft bewältigen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Neben der Sanierungs- soll es auch eine Abwicklungsplanung geben.
Banken müssen zudem spekulative Geschäfte in rechtlich selbstständige Einheiten auslagern. Sie sollen diese Geschäfte nur weiter betreiben dürfen, „wenn sie diese in ein wirtschaftlich und rechtlich eigenständiges Unternehmen überführt haben“, erläutert die Bundesregierung die Einführung des sogenannten Trennbankensystems. Das abgetrennte Finanzhandelsinstitut müsse sich eigenständig und ohne Garantien des übergeordneten Unternehmens refinanzieren. Vorgeschrieben werden soll das Trennbankensystem für Institute, deren Handelsaktivitäten mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme ausmachen und größer sind als 100 Milliarden Euro.
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