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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) vorgelegt und will damit neben der Umsetzung von europäischem Recht auch die Grundpflicht zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden gesetzlich verankern. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach dem 31.12. 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.
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