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Berlin: (hib/STO) „Vorschlag der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Ausgestaltung der ,Solidaritätsklausel‘“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12391). Wie die Fraktion darin ausführt, soll gemäß Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine „Solidaritätsklausel“ die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichten, einem EU-Land im Falle eines großen Schadensereignisses „auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen“. Benannt würden im Artikel Terroranschläge, Naturkatastrophen oder von Menschen verursache Katastrophen.
Im Dezember 2012 haben den Angaben zufolge die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Solidaritätsklausel vorgelegt. Wissen wollen die Abgeordneten, auf welche Art und Weise die Bundesregierung am Zustandekommen dieses Vorschlags beteiligt war. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Vorschlag zieht, wonach die Solidaritätsklausel „nicht nur auf dem Gebiet der EU (Land, Wasser, Luft) angewendet werden soll“.
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