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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat wegen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes (17/12375,17/12532,17/12533) den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies teilt der Bundesrat in einer Unterrichtung (17/12925) mit. In das Gesetz, in dem auch einige Maßnahmen aus dem nicht zustande gekommenen Jahressteuergesetz 2013 enthalten sind, sollen nach Auffassung des Bundesrates „wichtige Maßnahmen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen und damit verbundener Steuermindereinnahmen“ aufgenommen werden. Insbesondere verlangen die Länder Maßnahmen zu hybriden Finanzierungen, zur Wertpapierleihe, zur Monetarisierung von Verlusten, zu Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer und zu RETT-Blockern bei der Grunderwerbsteuer. Diese Maßnahmen seien dringend erforderlich, um Steuermindereinnahmen zu verhindern.
Im Ergebnis soll das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz nach den Vorstellungen des Bundesrates so gefasst werden, dass die Vermittlungsausschussempfehlung zum Jahressteuergesetz damit umgesetzt wird. Allerdings soll der in der damaligen Empfehlung enthaltene Punkt der allgemeinen steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht Gegenstand des neuen Vermittlungsverfahrens werden, schreibt der Bundesrat.
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