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Berlin: (hib/MIK) Zur Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen sowie der Maßnahmen des Wiederaufbaus nach dem Hochwasserkatastrophe soll ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ errichtet werden. Der Fonds soll durch den Bund mit Mitteln in Höhe von acht Milliarden Euro ausgestattet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP sowie Bündnis 90/Die Grünen (17/14078) vor, der am Dienstag erstmals im Bundestag beraten wird.
Durch das Hochwasser im Mai und Juni des Jahres 2013 sind große Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur in Bund, Ländern und Kommunen entstanden, schreibt die Regierung zur Begründung. Neben den bisher zur Verfügung gestellten oder noch zu stellenden Soforthilfen müssten Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur getroffen werden.
Hochwasserbedingte Betriebsunterbrechungen durch Schäden an Anlagen- oder Vorratsvermögen können Unternehmen auch dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, wenn deren geschäftliche und finanzielle Situation zuvor solide war und keine Schwierigkeiten erwarten ließ.
Der Fonds soll aus Mitteln des Bundeshaushaltes 2013 in Höhe von acht Milliarden Euro aufgefüllt werden. Dazu sei eine entsprechende Erhöhung der Nettokreditaufnahme notwendig. Ein entsprechender Gesetzentwurf mit einem Nachtragshaushalt soll ebenfalls am Dienstag erstmals beraten werden.
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