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Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen auch über das Jahr 2013 hinaus durch Bundesmittel zu finanzieren. Deshalb hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/13663) vorgelegt, in dem sie vorschlägt, einen Teil der Bundesbeteiligung an Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auch in Zukunft für diese Zwecke zu verwenden. Seit 2011 stellt der Bund den Kommunen 400 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, mit denen kreisfreie Städte und Kreise Schulsozialarbeit oder sonstige Projekte im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende finanzieren können. Ziel ist es, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu sichern. Von den Geldern werden darüber hinaus noch die Mittagessen in Horteinrichtungen für jene Kinder bezahlt, die Leistungen nach dem SGB-II erhalten. Dieses Finanzierungsmodell läuft jedoch zum 31. Dezember 2013 aus, weshalb der Bundesrat nun eine Entfristung dieser Regelung fordert.
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