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Berlin: (hib/AS) Zum Zeitpunkt der Errichtung des Atomkraftwerks Gundremmingen bestand noch kein wie heute existierendes Konzept gestaffelter Sicherheitsebenen. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (17/14606) auf eine Kleine Anfrage (17/14511) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Frage, warum die Reaktorsicherheitskommission (RSK) trotz des Umstandes, dass der erste Notkühlstrang des Atomkraftwerkes nicht gegen Bemessungserdbeben ausgelegt wurde, keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen die Inbetriebnahme des AKW Gundremmingen hatte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat seit Dezember 2012 mehrere Anfragen zum Notkühlsystem des Atomkraftwerks Gundremmingen gestellt, auf die die Bundesregierung in den Drucksachen17/1194717/13364,17/14340,17/14454geantwortet hat.
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