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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung kann noch nicht mitteilen, mit welchen Kosten die Stromverbraucher durch sogenannte Redispatch-Vereinbarungen belastet werden. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Regierung (17/14733) auf eine Kleine Anfrage Grünen-Fraktion (17/14595). In Redispatch-Vereinbarungen der Stromnetzbetreiber mit den Energiekonzernen wird der Weiterbetrieb von eigentlich zur Schließung anstehenden Kraftwerken vereinbart. Die Vereinbarung regelt Zahlungen der Übertragungsnetzbetreiber für Anlagen, die aufgrund von Engpässen im Stromnetz in bestimmten Belastungssituationen zum Erhalt der Systemsicherheit erforderlich sind. Solche Vereinbarungen gibt es für die Kraftwerksblöcke Irrsching 4 und 5
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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