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Berlin: (hib/CHE) Aus Anlass der heute stattfindenden Debatte des Bundestages zu den Abhöraktivitäten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar eine „effektive und lückenlose unabhängige Kontrolle“ nachrichtendienstlicher Tätigkeiten. In einer entsprechenden Unterrichtung (18/59) heißt es, Grundrechteschutz und Sicherheit müssten insbesondere im Bereich der Nachrichtendienste in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Zu den Medienberichten über die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden schreibt Schaar, mit dem Kampf gegen den Terror könne die massenhafte Überwachung von Kommunikationsdaten von Millionen Bürgern nicht gerechtfertigt werden. Bei der Aufklärung dieser Vorgänge dürfe es nicht nur darum gehen, Gesetzesverstöße aufzudecken. Vielmehr müssten ebenso strukturelle Defizite im deutschen und internationalen Recht ermittelt und beseitigt werden. Dies gelte insbesondere für die Arbeit von Nachrichtendiensten. „Bei der Rechtsdurchsetzung bestehen aus meiner Sicht aber erhebliche Defizite. Deshalb halte ich die Optimierung der parlamentarischen und datenschutzrechtlichen Kontrollinstrumente für geboten.“ Nachrichtendienste dürften kein „Staat im Staate“ sein, als Teil der Exekutive unterstehen sie „uneingeschränkt der Entscheidungsgewalt der Legislative“, stellt Schaar weiter fest.
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