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Berlin: (hib/KOS) Die Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg will der Bundesrat durch die Ermöglichung eines Wechsels von kommunalen Beschäftigten in den Landesdienst erleichtern. Da dieses Problem durch ein Bundesgesetz geregelt werden muss, hat die Länderkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/70) vorgelegt, der von der Bundesregierung unterstützt wird. Historisch bedingt wurden in Baden-Württemberg die Grundbücher bislang überwiegend bei Städten und Gemeinden geführt. Zur Erledigung dieser Aufgabe waren in den Rathäusern neben Grundbuchbeamten, die in der Regel Landesbedienstete waren, kommunale Ratschreiber und sogenannte Beschlussfertiger tätig. Die landesrechtlichen Besonderheiten im Südwesten werden nun beseitigt, die Strukturen im Grundbuchwesen werden den Verhältnissen im übrigen Bundesgebiet angeglichen. Deshalb werden die bisher 654 südwestdeutschen Grundbuchämter bis 2018 schrittweise in 13 Amtsgerichte eingegliedert. Im Zuge dieser Reform verlieren Ratschreiber und Beschlussfertiger einen Großteil ihrer bisherigen Aufgaben, während andererseits bei den Amtsgerichten der Bedarf an Personal mit Fachwissen in Grundbuchangelegenheiten wächst. Der Gesetzentwurf der Länderkammer will den Wechsel der bislang kommunalen Ratschreiber und Beschlussfertiger zu den Amtsgerichten ermöglichen, um dort im Grundbuchbereich als Landesbeamte die Aufgaben von Rechtspflegern übernehmen zu können.
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