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Berlin: (hib/AW) Der Hauptausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für das EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ in den Jahren 2014 bis 2020 gegeben. Der Ausschuss nahm den Gesetzentwurf (18/13), mit dem die Bundesregierung ermächtigt wird, der entsprechenden Verordnung im Europäischen Rat zuzustimmen, in einer geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD an. Die Linke stimmte gegen den Entwurf. Bündnis 90/Die Grünen nahmen trotz prinzipieller Zustimmung zu dem EU-Programm an der Abstimmung nicht teil. Sie begründeten dies damit, dass der Gesetzentwurf im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hätte beraten werden müssen, wie dies im Grundgesetz vorgesehen sei. Die Grünen kündigten zugleich jedoch an, dem Gesetzentwurf in der abschließenden Beratung im Plenum zuzustimmen.
Im Rahmen des bisherigen Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ werden Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen gefördert, die mit ihren Aktivitäten zur Stärkung einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen. Inhaltliche Schwerpunkte im neuen Programmzeitraum von 2014 bis 2020 sollen die Themen „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ sein.
Das Programm soll aus dem Gesamthaushalt der EU finanziert werden. Der Anteil Deutschlands am EU-Budget liegt nach Angaben der Regierung bei derzeit rund 20 Prozent. Entgegen der ursprünglichen Planung soll das Programm jedoch nur noch mit einem Budget von 185,5 Millionen statt 229 Millionen Euro ausgestattet werden. Der Hauptausschuss veränderte den Gesetzentwurf deshalb durch einen entsprechenden Änderungsantrag.
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