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Berlin: (hib/AHE) Der rechtliche Status und der Schutz von Klimaflüchtlingen sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1301). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Auffassung des Weltklimarates (IPCC) teilt, dass Migrationsbewegungen als bedeutendste Einzelfolge des Klimawandels gelten und dass die durch den Klimawandel verursachten Extremwetterereignisse weiter zunehmen würden. Die Bundesregierung soll zudem darlegen, mit welcher konkreten Definition von Klima- beziehungsweise Umweltflüchtlingen sie arbeitet und auf welcher wissenschaftlicher Grundlage diese beruht. Weiter wollen die Abgeordneten wissen, mit welchen Instrumenten des internationalen Rechts auf UN-Ebene sich die rechtliche Position von Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen in von klimawandelbedingten Extremwetterereignissen betroffenen Staaten stärken lässt und ob der „Status Umwelt- beziehungsweise Klimaflüchtling nach Einschätzung der Bundesregierung Eingang in die UN-Flüchtlingskonvention finden“ sollte.
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