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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung und die Regierung der Philippinen haben sich auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen verständigt, das das Abkommen aus dem Jahr 1983 ersetzen soll. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. September 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/1568) eingebracht. Wie die Bundesregierung schreibt, stellen Doppelbesteuerungen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Durch Doppelbesteuerungsabkommen sollten steuerliche Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen abgebaut werden. Das Abkommen lehne sich an das OECD-Musterabkommen an.
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