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Berlin: (hib/STO) Deutschland sieht sich laut Bundesregierung wie auch andere EU-Mitgliedstaaten „mit Fällen von Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrecht konfrontiert“. Abfragen unter den Ländern hätten eine „nicht unerhebliche Zahl von Fällen“ ergeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1602) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1014). Typische Fallkonstellationen sind danach „insbesondere das Eingehen von sogenannten Scheinehen ohne das Ziel, eine familiäre Lebensgemeinschaft zu führen, unterschiedliche Formen des Gebrauchs gefälschter Dokumente sowie Täuschung über den Wohnsitz oder das Arbeitsverhältnis, insbesondere um Einreise- und Aufenthaltsrechte für Angehörige zu erlangen“.
Bereits in den Jahren 2012 und 2013 seien in Deutschland vermehrt Fälle registriert worden, in denen serbische Staatsangehörige mit Unionsbürgerinnen überwiegend aus den neuen Mitgliedsstaaten Ehen eingegangen sind, heißt es in der Antwort weiter. Regionale Schwerpunkte lagen den Angaben zufolge im Jahr 2013 in Hessen und in Berlin. Die damaligen Ermittlungen gäben „Anlass für den Verdacht, dass Scheinehen der Einschleusung in das Bundesgebiet und der Erlangung einer Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers dienen sollten“. Abfragen unter den Ländern belegten „das organisierte Vorgehen, die nicht unerhebliche Zahl der Fälle und den zum Teil ähnlichen Modus operandi zur missbräuchlichen Erlangung eines Freizügigkeitsrechts“.
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