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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung, wonach viele Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2015 entlastet werden. Es liege im Interesse der Krankenkassen, sich um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu bemühen und die Höhe der Zusatzbeiträge zu begrenzen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/1704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1513).
So könne davon ausgegangen werden, dass viele Kassen ihre „zum Teil erheblichen Finanzreserven“ einsetzen werden, um das Ziel geringer Zusatzbeiträge zu erreichen. In der Folge könnten 2015 „deutlich mehr Mitglieder als bisher von der positiven finanziellen Lage vieler Krankenkassen profitieren“. Verbindliche Ankündigungen einzelner Krankenkassen liegen bisher allerdings nicht vor, wie die Regierung einräumt. Nach Einschätzung der Regierung könnte es sich „eine mittlere zweistellige Zahl an Krankenkassen nach ihrer derzeitigen finanziellen Lage im Jahr 2015 leisten, einen Zusatzbeitrag unterhalb von 0,9 Prozent zu erheben“.
Es sei im Übrigen davon auszugehen, dass die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve in Höhe von 25 Prozent einer Monatsausgabe auch Ende 2015 noch „deutlich überschreiten“ werde.
Die unlängst vom Bundestag beschlossene GKV-Finanzstrukturreform sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt weg. Dafür können die Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Da die Haushaltslage der Kassen sehr unterschiedlich ist, werden sich auch die Aufschläge unterscheiden.
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