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Berlin: (hib/KOS) In einer Kleinen Anfrage (18/1625) setzt sich die Linke kritisch mit den weitreichenden Kompetenzen, dem organisatorischen Aufbau, den rechtsstaatlichen Standards und der parlamentarischen Kontrolle der geplanten EU-Staatsanwaltschaft auseinander. Die Regierung soll unter anderem Auskunft über die Abstimmung der Zuständigkeiten zwischen der EU-Ermittlungsbehörde und den nationalen Staatsanwälten sowie über die Rechte von Beschuldigten bei einer grenzüberschreitenden Strafverfolgung geben.
Die Linke will von der Regierung zudem wissen, ob ein EU-Staatsanwalt überhaupt erforderlich ist und ob die EU-Länder über zu wenige Kapazitäten bei der Strafverfolgung verfügen. Ebenso will die Fraktion erfahren, welche Befugnisse der EU-Staatsanwalt nach ihrer Auffassung erhalten soll und wie sie dessen Weisungsrecht gegenüber nationalen Instanzen beurteilt. Geklärt werden muss aus Sicht der Fraktion auch, ob die EU-Behörde operative Ermittlungen vor Ort in den einzelnen Ländern selbst leiten dürfe oder ob dafür nationale Staatsanwälte zuständig sein sollen. Wissen will die Oppositionsfraktion zudem, ob eine Ausdehnung der Kompetenzen der EU-Behörde auf grenzüberschreitende Kriminalität rechtlich möglich ist.
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