Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai
Berlin: (hib/AHE) Die Bedingungen für eine Fortsetzung des Genfer Prozesses für eine politische Lösung des Syrien-Konflikts haben sich aus Sicht der Bundesregierung bislang nicht verbessert. Der frühere Sondergesandte der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien, Lakhdar Brahimi, habe seinen Rücktritt zum 31. Mai 2014 mit gegenwärtig fehlenden Perspektiven für einen erfolgreichen Verhandlungsprozess zur Lösung des Syrienkonflikts begründet“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1746) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1578). „Die primäre Verantwortung hierfür liegt nach Einschätzung Brahimis beim Assad-Regime“.
Zudem habe Russland gemeinsam mit der Volksrepublik China am 22. Mai 2014 sein Veto gegen einen Resolutionsentwurf zur Verweisung der Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof eingelegt. „Damit hat es bereits zum vierten Mal eine Resolution des Sicherheitsrats zu Syrien durch Inanspruchnahme seines Vetorechts verhindert“, schreibt die Bundesregierung. Man werde weiterhin gegenüber Russland dafür eintreten, „dass es seinen Einfluss auf das Assad-Regime geltend macht, um die Perspektive für eine Beilegung des Konflikts durch eine politische Lösung aufrechtzuerhalten, die Beseitigung der syrischen Chemiewaffen zu gewährleisten und ungehinderten humanitären Zugang zu ermöglichen“.
Die Bundesregierung unterstützt laut Antwort die moderaten Kräfte der syrischen Opposition und betrachtet die im November 2012 gegründete „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ (Nationale Koalition), in der die verschiedenen ethnischen und religiösen Minderheiten Syriens und Vertreter unterschiedlicher politischer Gruppierungen repräsentiert sind, als legitime Vertreterin des syrischen Volkes. Diese Einschätzung werde von rund 120 Staaten (der sogenannten „Gruppe der Freunde des syrischen Volkes“) einschließlich aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union geteilt.
Die Bundesregierung betrachte darüber hinaus die Nationale Koalition als von der UN-Generalversammlung eingesetzte Interimsregierung „als Partner für Unterstützungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung in syrischen Gebieten, in denen das Regime keine umfassende Staatsgewalt mehr ausübt“. Beispiele ist laut Antwort Unterstützung lokaler
(Selbst-)Verwaltungsstrukturen, für die die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 2013 mit Maßnahmen im Umfang von knapp 13 Millionen Euro beauftragt wurde. Zudem habe die Bundesregierung gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und den USA einen Treuhandfonds für den Wiederaufbau Syriens (SRTF) ins Leben gerufen und bisher 18,6 Millionen Euro eingezahlt.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein