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Berlin: (hib/STO) „Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2244). Wie die Fraktion darin unter Verweis auf ein Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli dieses Jahres (Az. C-138/13) schreibt, „verstößt der mit der Verschärfung der Voraussetzungen des Ehegattennachzugs im Jahr 2007 eingeführte Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Visumverfahren gegen das Assoziationsrecht“. Darauf könnten sich hier lebende türkische Staatsangehörige und ihre Ehe- und Lebenspartner ab sofort berufen. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Personen seit dem Jahr 2007 den Nachzug zu ihrem deutschen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Verlobten beantragt haben und wie viele den Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden türkischen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Verlobten.
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