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Berlin: (hib/EIS) Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) konnten bisher elf ausgesetzte oder entwichene gebietsfremde Reptilienarten in den vergangenen 20 Jahren in deutschen Gewässern nachgewiesen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/2277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2181) hervor. Es sei allerdings davon auszugehen, dass tropische oder auf besondere Nahrung angewiesene Arten im Freiland in Deutschland nur kurze Zeit überleben würden. Nach nordamerikanischen, spanischen und französischen Untersuchungen bestehe jedoch eine Gefährdung für heimische Amphibienarten durch die Nordamerikanische Schmuckschildkröte und die Zierschildkröte aufgrund erhöhten Konkurrenzdrucks. Auf Grundlage von naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertungen des BfN seien die Zierschildköte als potenziell invasive Art sowie die Nordamerikanische Schmuckschildkröte als invasive Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes eingestuft worden. Daraus folgt ein Besitz- und Vermarktungsverbot, von dem nur Tiere ausgenommen sind, die rechtmäßig in der EU gezüchtet oder in die EU importiert wurden. In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass der Informationsstand der Bundesregierung nicht umfassend ist, weil die Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr sowie die Ausführung der Regelungen zum Naturschutz und zum Tierschutz im Kompetenzbereich der Bundesländer liegt.
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